Wärmepumpe anschließen:Stromanschluss, Zählerschrank, Zähler

Eine Wärmepumpe ist für den Netzbetreiber ein großer, steuerbarer Verbraucher. Das hat Folgen für Anmeldung, Zählerschrank und Zähler. Hier steht, welche, und was Sie davon selbst entscheiden.

Veröffentlicht 06.11.2026 · Stand 06.11.2026

Kurz gesagt
Eine Wärmepumpe ist beim Netzbetreiber anmelde- und zustimmungspflichtig. Ab 4,2 kW muss sie sich nach § 14a EnWG dimmen lassen; dafür sitzen intelligentes Messsystem und Steuerungseinrichtung im Zählerschrank. Einen zweiten Zählpunkt brauchen Sie nur, wenn Sie Modul 2 mit reduziertem Arbeitspreis wählen. Anschluss und Anmeldung führt ein eingetragener Installationsbetrieb aus. Stand: 11/2026

Muss eine Wärmepumpe beim Netzbetreiber angemeldet werden?

Ja, und der Netzbetreiber muss zustimmen. Der Bundesmusterwortlaut der Technischen Anschlussbedingungen TAB 2023 führt „Geräte zur Beheizung oder Klimatisierung, ausgenommen ortsveränderliche Einzelgeräte“ als anmelde- und zustimmungspflichtig. Eine fest installierte Wärmepumpe fällt darunter, unabhängig von ihrer Leistung. Dazu kommt § 19 Abs. 2 NAV: Zusätzliche Verbrauchsgeräte sind mitzuteilen, soweit sich die vorzuhaltende Leistung erhöht.

Bei Stuttgart Netze läuft die Anmeldung über das „Anmelde-/Inbetriebsetzungsformular“. Widerspricht der Netzbetreiber nicht innerhalb von acht Wochen, gilt das als Zustimmung. Die Zusage für leistungsstarke Verbrauchseinrichtungen wie Elektro-Wärmeanlagen ist vier Monate gültig und erlischt, wenn die Anlage bis dahin nicht in Betrieb geht. Melden Sie deshalb erst an, wenn der Einbautermin feststeht.

Wärmepumpe und Netzbetreiber: die Eckdaten

Anmeldung
anmelde- und zustimmungspflichtig als Gerät zur Beheizung (TAB 2023, Tabelle 1)
Zustimmung Stuttgart Netze
gilt nach acht Wochen ohne Widerspruch, Zusage vier Monate gültig
§ 14a EnWG
steuerbar ab 4,2 kW, Inbetriebnahme ab 1. Januar 2024, mindestens 4,2 kW bleiben verfügbar

Was bedeutet § 14a EnWG für meine Wärmepumpe?

Ihr Netzbetreiber darf die Leistung der Wärmepumpe bei drohender Überlastung des Netzes vorübergehend begrenzen, im Gegenzug zahlen Sie weniger Netzentgelt. Die Bundesnetzagentur hat das für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW festgelegt, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb gehen. Neben Wärmepumpen samt Heizstäben gehören Wallboxen, Klimaanlagen und Stromspeicher dazu. Bestandsanlagen ohne Steuerungsvereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen.

Abgeschaltet wird die Wärmepumpe dabei nicht. Eine Mindestleistung von 4,2 kW muss nach der Festlegung immer bereitstehen. Und der Netzbetreiber darf den Anschluss nicht mit Verweis auf eine mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern. Technisch läuft die Steuerung grundsätzlich über ein intelligentes Messsystem und eine damit verbundene Steuerungseinrichtung. Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung betreibt, gehört nach der Bundesnetzagentur zu den Fällen, in denen ein intelligentes Messsystem eingebaut werden muss.

Braucht eine Wärmepumpe einen separaten Zähler?

Nur, wenn Sie Modul 2 wählen. Für den Netzentgelt-Rabatt nach § 14a gibt es drei Module, und nur für Modul 2 nennt die Bundesnetzagentur einen separaten Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung als technische Voraussetzung. Zwischen Modul 1 und 2 wählen Sie als Betreiber selbst. Wählen Sie nicht, rechnet der Netzbetreiber Modul 1 ab. Wie die drei Module im Einzelnen wirken, erklärt der Artikel § 14a EnWG.

Die Tabelle zeigt, wie die Module abrechnen und was sie im Zählerschrank voraussetzen.

Die drei Module nach § 14a EnWG im Vergleich
ModulAbrechnungVoraussetzung im Zählerschrank
Modul 1pauschale Reduzierung des Netzentgeltskein zweiter Zählpunkt genannt
Modul 2Arbeitspreis des Netzentgelts um 60 Prozent reduziertseparater Zählpunkt für die Wärmepumpe
Modul 3zeitvariables Netzentgelt, seit April 2025, nur zusammen mit Modul 1intelligentes Messsystem

Ein zweiter Zählpunkt braucht einen zweiten Zählerplatz. Ob dafür im vorhandenen Schrank Platz ist, entscheidet sich vor dem Bestellen der Wärmepumpe, nicht danach. Ob sich Modul 2 für Sie rechnet, hängt davon ab, wie viel Strom die Wärmepumpe im Verhältnis zum Haushalt verbraucht.

Muss der Zählerschrank für die Wärmepumpe umgebaut werden?

Häufig ja, weil Steuerungstechnik und gegebenenfalls ein zweiter Zählerplatz Platz brauchen. Stuttgart Netze verlangt in seinen TAB-Ergänzungen, dass für ein Steuergerät für steuerbare Verbrauchseinrichtungen die Vorgaben aus Kapitel 9 und Anlage 4 beachtet werden. Für neue Zählerschränke empfiehlt der Netzbetreiber einen Reserve-Zählerplatz und eine Zählerplatztiefe von mindestens 205 mm.

Bei wesentlichen Änderungen wie einer Leistungserhöhung ist ein bestehender Zählerplatz laut Stuttgart Netze gegebenenfalls vollumfänglich an den aktuellen technischen Stand anzupassen, insbesondere ein älterer. Wie wir entscheiden, ob Ertüchtigen reicht, steht auf der Seite Zählerschrank erneuern oder ertüchtigen. Eine erste Einschätzung liefert der Zählerschrank-Check in vier Schritten.

  • Platz für intelligentes Messsystem und Steuerungseinrichtung
  • zweiter Zählerplatz, falls Modul 2 gewählt wird
  • eigener Stromkreis mit Schutzorganen für die Wärmepumpe und, je nach Gerät, für den Heizstab
  • Zustand des vorhandenen Zählerplatzes: Ertüchtigen oder Erneuern

Fördert der Staat auch den Stromanschluss der Wärmepumpe?

Ja, als Teil der Heizungsanlage. Das Infoblatt der KfW zur Bundesförderung für effiziente Gebäude in Version 11.1 zählt bei Anlagen zur Wärmeerzeugung die „unmittelbar mit der Anlagentechnik verbundene elektrische Infrastruktur (Arbeiten und Materialien)“ zu den förderfähigen Kosten, bei Wärmepumpen ausdrücklich auch deren notwendige Netzanschlüsse. Ob ein kompletter Zählerschrank-Tausch darunter fällt, sagt das Infoblatt nicht. Klären Sie das vor dem Antrag mit dem Energieeffizienz-Experten oder der KfW.

Seit dem 21. Juli 2026 gilt für neue Förderanträge eine Bestellpflicht: Wärmepumpen sind nur noch förderfähig, wenn für den Hausanschluss ein intelligentes Messsystem samt Steuerungseinrichtung bestellt wird, spätestens bis zur Inbetriebnahme. Ab dem 1. Juli 2027 verlangt das Infoblatt außerdem eine digitale Schnittstelle für die netzorientierte Steuerung, etwa über das Kommunikationsformat EEBUS.

Wer schließt die Wärmepumpe an, und wie passt die PV-Anlage dazu?

Den elektrischen Anschluss darf nur ein Installationsunternehmen ausführen, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist (§ 13 Abs. 2 NAV). Bei Stuttgart Netze löst ein eingetragener Elektroinstallateur das Inbetriebsetzungsverfahren aus. Der Heizungsbauer montiert die Wärmepumpe, der Elektrobetrieb bringt Strom, Steuerung und Zähler in den Schrank.

Wir prüfen vorab Zählerschrank und Leitungswege, damit der eingetragene Betrieb und der Heizungsbauer mit klaren Angaben planen können. Kommt eine Photovoltaik-Anlage dazu, gehört sie in dieselbe Planung, weil der Zählerschrank dann auch einen Zweirichtungszähler aufnehmen muss. Mehr dazu auf der Seite Photovoltaik in Stuttgart.

Wärmepumpe geplant? Prüfen Sie zuerst den Zählerschrank.

Vorhaben, Gebäude, Zählerschrank: Der Check zeigt in vier Schritten, ob eine Ergänzung voraussichtlich reicht, und füllt die Anfrage vor.

Name
Oguzhan Murat
Funktion
Inhaber · Ansprechpartner
Qualifikation
Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Elektrotechnik (IHK)

Wärmepumpe und Zählerschrank: häufige Fragen

Brauche ich für die Wärmepumpe einen zweiten Stromzähler?

Nicht zwingend. Nur Modul 2 nach § 14a EnWG, also der um 60 Prozent reduzierte Arbeitspreis des Netzentgelts, setzt laut Bundesnetzagentur einen separaten Zählpunkt für die Wärmepumpe voraus. Mit Modul 1 erhalten Sie eine pauschale Reduzierung. Zwischen beiden Modulen wählen Sie selbst; ohne Wahl rechnet der Netzbetreiber Modul 1 ab. Welches Modul sich rechnet, hängt vom Verbrauch der Wärmepumpe ab.

Darf der Netzbetreiber meine Wärmepumpe abschalten?

Nein, nur begrenzen. Nach der Festlegung der Bundesnetzagentur muss eine Mindestleistung von 4,2 kW immer bereitstehen. Gesteuert wird nur bei drohender Überlastung des Netzes und vorübergehend. Bestandsanlagen, die vor dem 1. Januar 2024 ohne Steuerungsvereinbarung in Betrieb gegangen sind, bleiben dauerhaft ausgenommen. Bei Wärmepumpen über 11 kW liegt sie bei 40 Prozent der Anschlussleistung.

Kann Stuttgart Netze den Anschluss meiner Wärmepumpe ablehnen?

Nicht mit Verweis auf eine mögliche Überlastung des örtlichen Netzes. Das schließt die Festlegung zu § 14a EnWG ausdrücklich aus. Zustimmungspflichtig bleibt die Wärmepumpe trotzdem: Bei Stuttgart Netze gilt die Zustimmung als erteilt, wenn innerhalb von acht Wochen kein Widerspruch kommt. Die Zusage ist vier Monate gültig. Planen Sie diese Fristen ein, bevor Sie die Wärmepumpe bestellen.

Brauche ich für die Wärmepumpe einen Smart Meter?

Für die Steuerung nach § 14a ja. Die Bundesnetzagentur nennt Kunden mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung als Pflichtfall für den Einbau eines intelligenten Messsystems; gesteuert wird über dieses System und eine Steuerungseinrichtung. Wer die BEG-Förderung beantragt, muss seit dem 21. Juli 2026 zusätzlich nachweisen, dass das intelligente Messsystem samt Steuerungseinrichtung bestellt ist. Fragen Sie beim Messstellenbetreiber nach dem Termin, sobald die Wärmepumpe angemeldet ist.

Werden die Elektroarbeiten für die Wärmepumpe gefördert?

Ja, soweit sie unmittelbar mit der Wärmepumpe verbunden sind. Das KfW-Infoblatt zur Bundesförderung für effiziente Gebäude zählt die elektrische Infrastruktur der Anlagentechnik und die notwendigen Netzanschlüsse der Wärmepumpe zu den förderfähigen Kosten. Die Kosten müssen auf der Rechnung der Wärmepumpe zugeordnet sein. Ob ein ganzer neuer Zählerschrank förderfähig ist, nennt das Infoblatt nicht ausdrücklich.

Wovon hängen die Kosten für den Elektroanschluss einer Wärmepumpe ab?

Vor allem vom Zählerschrank. Reicht der vorhandene Platz für intelligentes Messsystem und Steuerungseinrichtung, bleibt es beim Stromkreis zur Wärmepumpe. Fehlt Platz, wählen Sie Modul 2 mit zweitem Zählerplatz oder ist der Zählerplatz veraltet, wird der Schrank erweitert oder erneuert. Dazu kommen Leitungsweg zur Außeneinheit und Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Einen Betrag nennen wir nach dem Blick in den Schrank.

Grundlagen & Normen
Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG) · Bundesnetzagentur · abgerufen 2026-11-06
Pressemitteilung vom 27.11.2023: Festlegungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen · Bundesnetzagentur · abgerufen 2026-11-06
Messwesen: Einbau intelligenter Messsysteme · Bundesnetzagentur · abgerufen 2026-11-06
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), § 13 Elektrische Anlage · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 2026-11-06
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), § 19 Betrieb von elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräten · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 2026-11-06
Technische Anschlussbedingungen TAB 2023, Bundesmusterwortlaut (Abschnitte 4.1 und 10.1) · BDEW, bereitgestellt von Stuttgart Netze · abgerufen 2026-11-06
Anlage 1 der Ergänzungen zu den TAB 2023: Übersicht Anmeldeverfahren (Version 1.1, 12/2023) · Stuttgart Netze · abgerufen 2026-11-06
Ergänzungen zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2023), Ausgabe Dezember 2023 · Stuttgart Netze · abgerufen 2026-11-06
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen, Version 11.1 (11/2026) · KfW · abgerufen 2026-11-06