Reicht Ihr Zählerschrank?Vier Fragen, eine Ampel.

Vor jeder Wärmepumpe, jedem Speicher und jeder Wallbox steht dieselbe Frage: Passt der Zählerschrank, oder muss er vorher angepasst werden? Der Check ordnet Ihren Fall ein, bevor jemand vorbeikommt.

Ampel · was sie bedeutet

  • grün
  • gelb
  • rot
grün
voraussichtlich ergänzbar
gelb
Anpassung wahrscheinlich
rot
Erneuerung wahrscheinlich
Kurz gesagt
Der Zählerschrank-Check fragt in vier Schritten nach Vorhaben, Gebäude und dem, was hinter der Tür Ihres Zählerschranks zu sehen ist. Er zeigt eine Ampel und die Arbeiten, die in solchen Fällen häufig nötig sind. Er ist eine unverbindliche Ersteinschätzung und ersetzt keine Prüfung vor Ort. Maßstab bleiben die Anschlussregeln des Netzbetreibers. Stand: 10/2026

Der Check

Drei kurze Schritte, danach sehen Sie die Ampel und was in Ihrem Fall häufig nötig ist.

Prüfblatt ZählerschrankSchritt 1–3 · Ergebnis in Schritt 4

  1. Schritt 1 von 4: Vorhaben
  2. Schritt 2 von 4: Gebäude
  3. Schritt 3 von 4: Zähler­schrank
  4. Schritt 4 von 4: Ergebnis

Alle Fragen stehen untereinander. Nach dem Absenden sehen Sie die Ampel und können die Anfrage direkt vorausgefüllt senden.

Was soll neu dazukommen?

Mehrfachauswahl möglich.

Wann wurde die Elektrik zuletzt erneuert?

Wenn nie: Baujahr des Hauses.

Um welches Gebäude geht es?

Für die Fragen zum Zählerschrank reicht ein Blick hinter die Tür. Bitte keine Abdeckung abnehmen: Dahinter liegen spannungsführende Teile.

Was sehen Sie im Zählerschrank?

Tür öffnen genügt.

Ist noch ein freier Zählerplatz oder ein leeres Feld da?

Ein Feld ohne Zähler und ohne Sicherungen.

Zählerschrank-Check auf einen Blick

Ablauf
4 Schritte: Vorhaben, Gebäude, Zählerschrank, Ergebnis mit Ampel
Ergebnis
unverbindliche Ersteinschätzung, keine Diagnose; Maßstab sind die Anschlussregeln des Netzbetreibers
Daten
keine Anmeldung, der Check setzt kein Cookie; Kontaktdaten nur, wenn Sie danach anfragen

Prüft vor Ort

Oguzhan Murat, Stammheim

Nach dem Check kommt der Inhaber selbst zu Ihnen, öffnet den Zählerschrank und sagt Ihnen, ob Ertüchtigen reicht oder ein neuer Schrank nötig ist.

Funktion
Inhaber, EMOX Elektrotechnik
Qualifikation
Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Elektrotechnik (IHK)
Telefon
0176 32438306
Mehr über den Betrieb

Warum entscheidet sich so viel am Zählerschrank?

Weil jede neue Leistung dort ankommt. Eine PV-Anlage braucht einen Zähler, der in beide Richtungen misst, ein Speicher hängt an derselben Messung, eine neue Wärmepumpe oder Wallbox über 4,2 kW muss seit 2024 vom Netzbetreiber steuerbar sein. Die Technik dafür sitzt im Zählerschrank und braucht dort Platz.

Ob Ihr Zählerschrank bleiben darf, hängt bei Stuttgart Netze davon ab, wie er gebaut ist, in welchem Zustand er ist und was Sie vorhaben. Einzelne Mängel lassen sich gezielt beheben. Brauchen Sie deutlich mehr Leistung, muss ein älterer Schrank unter Umständen ganz auf den heutigen Stand. Genau nach diesen Punkten fragt der Check: Baujahr, Schutztechnik und freier Platz.

Wie lesen Sie die Ampel?

Grün heißt: Nach Ihren Angaben lässt sich der Zählerschrank voraussichtlich ergänzen. Gelb heißt: Eine Anpassung ist wahrscheinlich, ob Ertüchtigen reicht, zeigt der Blick hinein. Rot heißt: Eine Erneuerung ist wahrscheinlich, bevor Ihr Vorhaben angeschlossen werden kann.

Bei Mehrfamilienhaus und Gewerbe zeigt die Ampel höchstens Gelb, weil dort Allgemeinstrom, mehrere Zähler und die Abstimmung mit Eigentümern dazukommen. Wissen Sie bei Baujahr, Sicherungen und Zählerplätzen jeweils nicht weiter, lautet das Ergebnis „noch nicht einschätzbar“. Dann reicht ein Foto der geöffneten Tür.

Was der Check nicht ersetzt.

Die Ampel rechnet mit Ihren Angaben, nicht mit Messwerten. Ob Leitungen, Schutzleiter und Zählerplatz wirklich passen, zeigt nur die Prüfung vor Ort. Sie ist der zweite Schritt, nicht der erste.

Vor Ort prüfen wir

  1. 01ZählerplatzPlatz, freie Felder und Aufbau nach den Regeln des Netzbetreibers
  2. 02SchutztechnikFI-Schutzschalter, Leitungsschutz, Schutzleiter im Bestand
  3. 03NetzbetreiberWas beim Netzbetreiber anzumelden ist und Platz für die Steuertechnik

Was passiert nach dem Ergebnis?

Unter der Ampel steht die Anfrage, schon mit Ihren Antworten ausgefüllt. Sie ergänzen Namen und E-Mail, auf Wunsch bis zu drei Fotos vom Zählerschrank, und schicken ab. Wir melden uns und schlagen einen Termin vor. Ob Ertüchtigen reicht, zeigt erst der Blick in den Schrank.

Die Anmeldung beim Netzbetreiber, in Stuttgart-Stammheim ist das Stuttgart Netze, übernimmt der eingetragene Elektrobetrieb. Am Zählerschrank darf nur ein Betrieb arbeiten, der bei einem Netzbetreiber als Installateur eingetragen ist.

Fragen zum Zählerschrank-Check

Was bedeutet § 14a EnWG für meine Wärmepumpe oder Wallbox?

Private Wallboxen, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Stromspeicher, die aus dem Netz laden, gelten ab 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtung, wenn sie seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gehen. Der Netzbetreiber darf ihren Bezug bei drohender Überlastung dimmen, aber nur bis auf 4,2 kW; diese Mindestleistung steht laut Bundesnetzagentur immer zur Verfügung. Im Gegenzug sinkt Ihr Netzentgelt. Die Steuerungstechnik sitzt im Zählerschrank und braucht dort Platz, deshalb fragt der Check nach freien Feldern.

Muss der Zählerschrank für PV-Anlage, Wärmepumpe oder Wallbox umgebaut werden?

Nicht automatisch. Ob der vorhandene Zählerplatz bleiben darf, hängt laut Stuttgart Netze von Ausführung, Zustand und Änderung ab; bei einer Leistungserhöhung muss ein älterer Zählerplatz gegebenenfalls vollständig angepasst werden, rechtlicher Rahmen ist die VDE-AR-N 4100. Fehlt Platz für einen weiteren Zähler oder für die Steuerungstechnik nach § 14a EnWG, wird der Schrank erweitert oder erneuert. Ein Schrank mit Schraubsicherungen und ohne FI-Schutzschalter wird bei solchen Vorhaben häufig ersetzt. Die Ampel des Checks zeigt, welcher Fall wahrscheinlich ist.

Muss ich meine PV-Anlage, Wallbox oder Wärmepumpe beim Netzbetreiber anmelden?

Ja, in der Regel. Nach § 19 Abs. 3 NAV sind Eigenanlagen wie eine PV-Anlage oder ein Speicher vor der Errichtung mitzuteilen. Ladeeinrichtungen für E-Autos werden nach Abs. 2 immer gemeldet, über 12 kVA Summen-Bemessungsleistung braucht die Inbetriebnahme zusätzlich die Zustimmung des Netzbetreibers. Weitere Verbrauchsgeräte sind zu melden, wenn sie die vorzuhaltende Leistung erhöhen. In Stuttgart ist die Stuttgart Netze zuständig; die Anmeldung übernimmt der eingetragene Elektrobetrieb.

Kann ich Fotos von meinem Zählerschrank mitschicken?

Ja. In der Anfrage unter dem Ergebnis können Sie bis zu drei Fotos anhängen, als JPG oder PNG, je bis 8 MB und zusammen bis 10 MB. Öffnen Sie dafür nur die Tür des Zählerschranks. Nehmen Sie keine Abdeckung ab und berühren Sie nichts. Hilfreich sind ein Foto der Sicherungen und eins der Zählerplätze. Aufnahmeort und andere Bilddaten entfernen wir vor dem Versand, die Fotos gehen nur per E-Mail an uns und werden auf dem Webserver nicht gespeichert.

Was passiert mit meinen Angaben im Zählerschrank-Check?

Der Check braucht keine Anmeldung und setzt selbst kein Cookie; Cookies für Google Analytics entstehen nur, wenn Sie im Cookie-Banner einwilligen. Ihre Antworten stehen nur als kurze Codes in der Adresse der Ergebnisseite, ohne Namen, Telefonnummer oder Postleitzahl; daraus rechnet der Server die Ampel. Wie bei jedem Seitenaufruf protokolliert der Webserver die aufgerufene Adresse mit Ihrer IP-Adresse für kurze Zeit. Kontaktdaten geben Sie erst ein, wenn Sie danach eine Anfrage senden; dann gehen Antworten und Kontakt per E-Mail an uns.

Grundlagen & Normen
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), § 13 Elektrische Anlage · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 2026-10-01
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), § 19 Betrieb von elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräten · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 2026-10-01
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG) · Bundesnetzagentur · abgerufen 2026-10-01
TAR Niederspannung VDE-AR-N 4100 · VDE FNN · abgerufen 2026-10-01
Ergänzungen zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2023), Abschnitt 7.4.2 Zählerplätze in Bestandsbauten · Stuttgart Netze · abgerufen 2026-10-02
Technische Mindestanforderungen § 14a EnWG, Abschnitt 2.5.3 und 2.6 (Beispiel eines Netzbetreibers, Stand 01/2026) · e-netz Südhessen AG · abgerufen 2026-10-01