PV-Anlage richtig dimensionieren:Haus, Wärmepumpe, E-Auto

Die richtige Größe ergibt sich aus zwei Zahlen: was Ihr Dach hergibt und was Sie künftig verbrauchen. Wärmepumpe und E-Auto verändern die zweite Zahl deutlich, aber nicht zur gleichen Jahreszeit.

Veröffentlicht 02.10.2026 · Stand 02.10.2026

Kurz gesagt
Eine PV-Anlage wird nach künftigem Verbrauch und nutzbarer Dachfläche bemessen, nicht nach Faustformel. Wärmepumpe und E-Auto erhöhen ihn, die Wärmepumpe vor allem im Winter. Wichtige Schwellen: bis 10 kW höchster Vergütungssatz, unter 25 kW gilt die 60-Prozent-Einspeisegrenze, bis 30 kWp gilt an Wohngebäuden 0 Prozent Umsatzsteuer. In Baden-Württemberg verlangt die PV-Pflicht bei Neubau und Dachsanierung 60 Prozent der geeigneten Dachfläche. Stand: 10/2026

Wovon hängt die richtige Größe einer PV-Anlage ab?

Von Ihrem künftigen Stromverbrauch, von der Dachfläche, die sich nutzen lässt, und davon, wie viel Sie selbst verbrauchen statt einzuspeisen. Die erste Zahl kennen Sie aus der Stromrechnung, die zweite messen wir am Dach, die dritte hängt von Ihrem Tagesablauf ab.

PV-Anlage: die Schwellen

bis 10 kW
höchster Vergütungssatz
unter 25 kW
60-Prozent-Einspeisegrenze bis zum intelligenten Messsystem (§ 9 EEG)
bis 30 kWp
an Wohngebäuden 0 Prozent Umsatzsteuer
Baden-Württemberg
PV-Pflicht bei Neubau und Dachsanierung: 60 Prozent der geeigneten Dachfläche

Eine Anlage, die nur den heutigen Verbrauch deckt, ist oft zu klein, sobald eine Wärmepumpe oder ein E-Auto dazukommt. Eine Anlage, die jeden freien Quadratmeter belegt, speist dagegen viel Strom zu einem Vergütungssatz ein, der für neue Anlagen bis 10 kW bei 7,70 Cent je Kilowattstunde liegt (Teileinspeisung, Inbetriebnahme August bis Dezember 2026). Die sinnvolle Größe liegt dazwischen. Der Speicher verschiebt sie nach oben, wenn Sie abends viel verbrauchen; dazu mehr im Ratgeber Stromspeicher nachrüsten.

Wie rechnen Sie Wärmepumpe und E-Auto in den Verbrauch ein?

Getrennt und mit Ihren eigenen Daten. Rechnen Sie zum heutigen Jahresverbrauch zwei Posten dazu:

  • Wärmepumpe: den Jahresstrombedarf aus der Heizlastberechnung bzw. der Auslegung des Heizungsbauers. Dieser Strom fällt überwiegend in der Heizperiode an, wenn die PV-Anlage am wenigsten liefert.
  • E-Auto: Ihre Kilometer pro Jahr mal den Verbrauch laut Fahrzeugdaten. Laden Sie tagsüber zu Hause, deckt die PV-Anlage einen großen Teil davon; steht das Auto tagsüber beim Arbeitgeber, kaum.

Das Ergebnis ist eine Jahressumme, die Sie mit dem Ertrag Ihres Dachs vergleichen. Wichtiger als die Jahressumme ist die Verteilung: Sommerstrom für das E-Auto passt gut zur PV, Winterstrom für die Wärmepumpe nur zum Teil. Eine Anlage, die rechnerisch den Jahresbedarf deckt, macht Sie deshalb im Januar nicht unabhängig vom Netz.

Wallbox und Wärmepumpe über 4,2 kW, die ab 2024 in Betrieb gehen, sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG; die Ladeeinrichtung muss vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden. Beides braucht Platz im Zählerschrank; was das für einen älteren Schrank heißt, erklärt der Ratgeber Zählerschrank: Pflicht und Bestandsschutz.

Welche Grenzen gelten bei 10, 25 und 30 Kilowatt?

Drei Schwellen beeinflussen, wo die Größe einer Anlage am Ende landet.

Leistungsschwellen bei der Dimensionierung einer PV-Anlage
SchwelleWas giltRechtsgrundlage
bis 10 kWhöchster Vergütungssatz für Anlagen auf Gebäuden; darüber ist der Satz für den zusätzlichen Anteil niedrigerEEG, Fördersätze der Bundesnetzagentur
unter 25 kWneue Anlagen seit 25.02.2025 speisen höchstens 60 % der Leistung ein, bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerung getestet ist§ 9 Abs. 2 EEG
bis 30 kWpSteuersatz 0 % auf Module, Speicher und Installation an Wohngebäuden gilt als erfüllt (Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister)§ 12 Abs. 3 UStG

Die 60-Prozent-Grenze klingt nach Verlust, betrifft aber nur die Mittagsspitze an sehr sonnigen Tagen und nur den Teil, der nicht selbst verbraucht wird. Wärmepumpe, Warmwasser, E-Auto oder Speicher, die mittags laufen, nehmen diesen Strom auf.

Was schreibt die PV-Pflicht in Baden-Württemberg vor?

Sie gilt für Neubauten und für grundlegende Dachsanierungen, nicht für bestehende Dächer ohne Sanierung. Rechtsgrundlage ist § 23 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg mit der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung. Für Wohngebäude gilt sie bei Neubauten seit dem 1. Mai 2022, bei grundlegenden Dachsanierungen, bei denen Abdichtung oder Eindeckung vollständig erneuert werden, seit dem 1. Januar 2023.

Im Regelfall sind mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche zu belegen. Bei Wohn-Neubau und Dachsanierung können Sie stattdessen 0,06 Kilowatt-Peak je Quadratmeter überbauter Grundstücksfläche installieren. Laut Umweltministerium lässt sich die Pflicht auch mit Solarthermie erfüllen. Ob Sie befreit werden können, klärt die untere Baurechtsbehörde.

Was muss am Zählerschrank und beim Netzbetreiber passieren?

Die PV-Anlage ist dem Netzbetreiber vor der Errichtung mitzuteilen (§ 19 NAV), in Stuttgart ist das die Stuttgart Netze. Sie braucht einen Zähler, der in beide Richtungen misst, und Platz im Zählerschrank. Kommen Wärmepumpe und Wallbox dazu, braucht der Schrank zusätzlich Platz für die Steuerungstechnik nach § 14a EnWG. Wer alles in einem Zug plant, baut den Zählerschrank nur einmal um.

Wie wir PV-Anlagen in Stuttgart planen, steht auf der Seite PV-Anlagen in Stuttgart. Ob Ihr Schrank reicht, zeigt die Seite Zählerschrank erneuern oder ertüchtigen.

PV, Wärmepumpe und E-Auto: ein Plan, ein Zählerschrank.

Wir rechnen die Anlage mit Ihren Zahlen und prüfen, ob der Zählerschrank alle drei Vorhaben aufnehmen kann.

Name
Oguzhan Murat
Funktion
Inhaber · Ansprechpartner
Qualifikation
Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Elektrotechnik (IHK)

Wie viel kWp für Wärmepumpe und E-Auto?

Wie viel kWp brauche ich für ein Haus mit Wärmepumpe?

Dafür gibt es keine seriöse Pauschalzahl. Ausgangspunkt ist der Jahresstrombedarf der Wärmepumpe aus der Auslegung Ihres Heizungsbauers plus Ihr heutiger Haushaltsverbrauch. Weil die Wärmepumpe vor allem im Winter läuft, deckt auch eine große Anlage in diesen Monaten nur einen Teil. Sinnvoll ist eine Größe, die Ihr Dach gut nutzt und die Schwellen bei 10, 25 und 30 Kilowatt bewusst berücksichtigt. Wir rechnen das mit Ihren Zahlen im Angebot.

Sollte ich die PV-Anlage größer bauen, wenn später ein E-Auto kommt?

Meistens ja, wenn das Dach es hergibt. Ein nachträglicher Ausbau kostet ein zweites Gerüst, eine zweite Anmeldung und oft einen weiteren Umbau im Zählerschrank. Das E-Auto passt gut zur Photovoltaik, wenn es tagsüber zu Hause lädt. Bedenken Sie dabei die 60-Prozent-Grenze für neue Anlagen unter 25 Kilowatt: Ohne steuerbares Messsystem wird die Einspeisung gekappt, deshalb hilft jeder Verbraucher, der mittags läuft.

Muss ich in Baden-Württemberg eine PV-Anlage bauen?

Nur bei Neubau oder einer grundlegenden Dachsanierung. Nach § 23 KlimaG BW gilt die Pflicht für neue Wohngebäude seit dem 1. Mai 2022 und für grundlegende Dachsanierungen, bei denen Abdichtung oder Eindeckung vollständig erneuert werden, seit dem 1. Januar 2023. Maßgeblich ist bei der Sanierung der Beginn der Arbeiten am Dach selbst. Im Regelfall sind 60 Prozent der geeigneten Dachfläche zu belegen. Reparaturen nach einem Sturmschaden lösen die Pflicht nicht aus.

Ist die 60-Prozent-Regel ein Grund, die Anlage kleiner zu bauen?

In der Regel nicht. Die Grenze aus § 9 EEG betrifft neue Anlagen unter 25 Kilowatt seit dem 25. Februar 2025 und gilt, bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung eingebaut und erfolgreich getestet ist. Gekappt wird nur die Einspeisung, nicht der Eigenverbrauch. Strom, den Wärmepumpe, Warmwasser, Speicher oder E-Auto zur Mittagszeit aufnehmen, geht nicht verloren. Eine kleinere Anlage würde dagegen an allen anderen Tagen weniger liefern.

Kann ich mein E-Auto direkt mit dem Strom vom eigenen Dach laden?

Ja, wenn es tagsüber zu Hause steht und die Ladeeinrichtung den Überschuss nutzen kann. Jede Ladeeinrichtung für E-Fahrzeuge ist dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen; über 12 kVA Summen-Bemessungsleistung braucht sie seine vorherige Zustimmung (§ 19 Abs. 2 NAV). Private Ladepunkte über 4,2 Kilowatt mit Inbetriebnahme ab 2024 sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Beides betrifft den Zählerschrank, deshalb sollten Ladepunkt und PV-Anlage gemeinsam geplant werden.

Grundlagen & Normen
EEG-Förderung und -Fördersätze · Bundesnetzagentur · abgerufen 2026-10-02
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), § 9 Technische Vorgaben · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 2026-10-02
Umsatzsteuergesetz (UStG), § 12 Abs. 3 Steuersätze · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 2026-10-02
FAQ Photovoltaikpflicht (§ 23 KlimaG BW, PVPf-VO) · Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg · abgerufen 2026-10-02
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), § 19 Betrieb von elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräten · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 2026-10-02
Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG) · Bundesnetzagentur · abgerufen 2026-10-02