Ratgeber · Steckersolar
Balkonkraftwerk anmelden:Register, Stecker, Zähler
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist seit 2024 deutlich einfacher geworden. Offen bleiben meist zwei Fragen: Welcher Stecker ist erlaubt, und hält der Stromkreis das aus? Hier steht, was Gesetz und Norm dazu sagen.
- Kurz gesagt
- Ein Balkonkraftwerk melden Sie seit dem 16. Mai 2024 nur noch im Marktstammdatenregister an, spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme; der Netzbetreiber erfährt es von der Bundesnetzagentur. Erlaubt sind bis zu 800 VA Wechselrichter- und 2.000 Wp Modulleistung. Am Schuko-Stecker gelten seit der Produktnorm vom Dezember 2025 engere Grenzen. Den Zähler tauscht der Messstellenbetreiber. Stand: 11/2026
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Wo muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?
Nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Seit dem Solarpaket I, in Kraft seit dem 16. Mai 2024, dürfen Netzbetreiber für Steckersolargeräte keine zusätzliche Meldung mehr verlangen (§ 8 Abs. 5a EEG). Die Bundesnetzagentur gibt die Daten aus dem Register an den Netzbetreiber weiter. Voraussetzung ist, dass das Gerät in den gesetzlichen Leistungsgrenzen bleibt und Sie den eingespeisten Überschuss unentgeltlich abgeben.
Balkonkraftwerk: die Eckdaten
- Anmeldung
- nur Marktstammdatenregister, binnen eines Monats nach Inbetriebnahme (§ 5 Abs. 5 MaStRV)
- Leistungsgrenzen
- bis 2.000 Wp Module und 800 VA Wechselrichter je Anschluss (§ 8 Abs. 5a EEG)
- Schuko-Stecker
- höchstens 800 VA und 960 Wp, mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen (DIN VDE V 0126-95)
Die Frist steht in § 5 Abs. 5 der Marktstammdatenregisterverordnung: innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme. Seit dem 1. April 2024 gibt es dafür ein vereinfachtes Formular. Laut Bundesnetzagentur sind statt rund 20 nur noch fünf Angaben zum Gerät nötig, dazu Ihre Angaben als Betreiber.
Eine Ausnahme bleibt: Wer für den eingespeisten Strom eine Vergütung nach dem EEG haben möchte, muss sich laut VDE FNN weiterhin beim Netzbetreiber melden. Dann gelten die Regeln für eine reguläre Anlage, die auf der Seite PV-Anlagen in Stuttgart beschrieben sind.
Wie viel Leistung darf ein Balkonkraftwerk haben?
Bis zu 2.000 Watt-Peak Modulleistung und bis zu 800 Voltampere Wechselrichterleistung, jeweils zusammengerechnet für alle Steckersolargeräte hinter einem Anschluss. Den Begriff „Steckersolargerät“ definiert § 3 Nr. 43 EEG, die beiden Zahlen stehen in § 8 Abs. 5a EEG.
Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass die höchste einstellbare Leistung des Wechselrichters zählt, auch wenn er gedrosselt betrieben wird. Ein Gerät mit 1.000 VA, das per Software auf 800 VA begrenzt ist, liegt damit über der Grenze. Wer mehr Leistung will, plant eine reguläre PV-Anlage mit Anmeldung beim Netzbetreiber und eigenem Zählerplatz.
Reicht die Schuko-Steckdose, oder brauche ich eine Energiesteckdose?
Die Schuko-Steckdose reicht, wenn das Gerät die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 erfüllt, die im Dezember 2025 erschienen ist. Sie erlaubt am Haushaltsstecker höchstens 800 VA Wechselrichter- und 960 Wp Modulleistung. Dazu muss das Gerät zusätzlich geschützt sein, etwa durch einen Stecker mit Abdeckung, einen internen Schalter oder eine galvanische Trennung im Wechselrichter. Erfüllt ein Gerät die Norm nicht, ist laut VDE FNN eine Energiesteckdose zu installieren.
Die Tabelle zeigt, was die Produktnorm für die beiden Anschlussarten zulässt.
| Anschluss | Grenze laut Norm | Was dazugehört |
|---|---|---|
| Schuko-Steckdose | 800 VA Wechselrichter, 960 Wp Module | Gerät nach DIN VDE V 0126-95 mit zusätzlicher Schutzmaßnahme |
| Energiesteckvorrichtung | 800 VA Wechselrichter, 2.000 Wp Module | eigene Steckdose, zum Beispiel nach DIN VDE V 0628-1 |
Die Energiesteckvorrichtung wird oft nach einem Hersteller „Wieland-Steckdose“ genannt. Der VDE bezeichnet sie in seiner Mitteilung zur Norm weiterhin als die sichere Option. Unabhängig vom Stecker gilt: Vor dem Betrieb sollte geprüft werden, ob der Stromkreis ausreichend bemessen und abgesichert ist. Beurteilen und anpassen darf ihn laut VDE FNN nur eine Elektrofachkraft; nötigenfalls kommt eine kleinere Sicherung hinein.
Eine Energiesteckdose ist eine Änderung der elektrischen Anlage. Sie gehört nach § 13 Abs. 2 NAV in die Hand eines Betriebs, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Wie alt der Verteiler ist und ob dort ein FI-Schutzschalter sitzt, zeigt ein Blick in den Zählerschrank; die Seite Zählerschrank erneuern oder ertüchtigen erklärt, worauf es ankommt.
Was passiert mit dem Stromzähler?
Sie dürfen das Balkonkraftwerk schon vor dem Zählertausch am vorhandenen Zähler betreiben (§ 10a Abs. 3 EEG). Dessen Messwerte gelten bis zum Einbau einer modernen Messeinrichtung als richtig. Laut Bundesnetzagentur gilt das auch für einen Zähler, der rückwärts läuft.
Den Tausch veranlassen Sie nicht selbst. Nach § 10a Abs. 2 EEG baut der Messstellenbetreiber einen Zweirichtungszähler oder ein intelligentes Messsystem ein, und zwar unverzüglich, sobald die Bundesnetzagentur ihm die Registrierung meldet. Ein eigener Auftrag ist nicht nötig. Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht; die Bundesnetzagentur spricht von in der Regel höchstens einigen Monaten.
Eine Einschränkung: Für Geräte, die vor dem 16. Mai 2024 in Betrieb gegangen sind, gelten diese beiden Absätze nicht (§ 100 Abs. 23 EEG). Ob am Zählerplatz für einen neuen Zähler etwas zu tun ist, hängt von dessen Ausführung ab. Mehr dazu im Ratgeber Zählerschrank erneuern: Pflicht und Bestandsschutz.
Darf ich als Mieter oder Wohnungseigentümer ein Balkonkraftwerk anbringen?
Ja, Sie haben einen Anspruch auf Zustimmung. Mieter können nach § 554 Abs. 1 BGB verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Ablehnen darf er nur, wenn ihm die Veränderung nicht zuzumuten ist. Für Wohnungseigentümer regelt § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG dasselbe gegenüber der Gemeinschaft. Beide Regeln kamen mit dem Gesetz im Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 306 vom Oktober 2024.
Das Ob ist damit geklärt, das Wie nicht. Nach § 20 Abs. 2 Satz 2 WEG beschließt die Eigentümergemeinschaft über die Durchführung im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung, also etwa über Befestigung und Platz am Geländer. Klären Sie das vor dem Kauf, damit Gerät und Halterung zur Fassade passen.
Eine Förderung der Stadt gibt es nicht mehr. Mit den neuen Stuttgarter Förderrichtlinien, die seit dem 1. Mai 2026 gelten, ist die Förderung für Balkon-PV-Anlagen entfallen (Pressemitteilung der Landeshauptstadt vom 23.04.2026, Förderrichtlinie § 8).
Hält Ihr Stromkreis ein Balkonkraftwerk aus?
Ein Blick in den Zählerschrank zeigt, ob ein FI-Schutzschalter da ist und wie der Stromkreis abgesichert ist. Der Check sortiert das in vier Schritten.
- Name
- Oguzhan Murat
- Funktion
- Inhaber · Ansprechpartner
- Qualifikation
- Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Elektrotechnik (IHK)
- Telefon
- 0176 32438306
Fragen zur Anmeldung und zum Anschluss eines Balkonkraftwerks
Muss ich mein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?
Nein, nicht mehr. Seit dem 16. Mai 2024 genügt die Registrierung im Marktstammdatenregister, zusätzliche Meldungen beim Netzbetreiber dürfen nicht verlangt werden (§ 8 Abs. 5a EEG). Die Bundesnetzagentur informiert den Netzbetreiber. Das gilt, solange Sie unter 800 VA und 2.000 Wp bleiben und keine Einspeisevergütung beanspruchen. Wer eine Vergütung möchte, meldet sich weiterhin beim Netzbetreiber.
Bis wann muss das Balkonkraftwerk im Register stehen?
Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme, so steht es in § 5 Abs. 5 der Marktstammdatenregisterverordnung. Für Steckersolargeräte gibt es seit dem 1. April 2024 ein vereinfachtes Formular: Laut Bundesnetzagentur sind nur noch fünf Angaben zum Gerät nötig statt rund 20, dazu Ihre Angaben als Betreiber. Halten Sie die Angaben aus dem Datenblatt des Geräts bereit, etwa Wechselrichterleistung und Modulleistung.
Darf ich ein Balkonkraftwerk selbst anschließen?
Einstecken ja, die Hausinstallation ändern nein. Erfüllen Gerät und Stromkreis die Anforderungen, dürfen Sie ein Steckersolargerät laut VDE FNN selbst an der Haushaltssteckdose in Betrieb nehmen. Ob der Stromkreis ausreichend bemessen und abgesichert ist, beurteilt eine Elektrofachkraft. Eine neue Energiesteckdose oder eine andere Sicherung ist eine Änderung der Anlage und gehört nach § 13 Abs. 2 NAV in die Hand eines eingetragenen Installationsbetriebs.
Mein Zähler läuft rückwärts. Ist das erlaubt?
Übergangsweise ja, bei Geräten, die seit dem 16. Mai 2024 in Betrieb sind. Nach § 10a Abs. 3 EEG gelten die Werte des vorhandenen Zählers bis zum Einbau einer modernen Messeinrichtung als richtig, laut Bundesnetzagentur auch bei einem rückwärts laufenden Zähler. Den Tausch gegen einen Zweirichtungszähler übernimmt der Messstellenbetreiber von sich aus, nachdem die Bundesnetzagentur ihm Ihre Registrierung gemeldet hat.
Gibt es in Stuttgart eine Förderung für Balkonkraftwerke?
Nein, nicht mehr. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat ihre Förderprogramme neu gefasst; mit den Richtlinien, die seit dem 1. Mai 2026 gelten, ist die Förderung für Balkon-PV-Anlagen entfallen. Das steht in der Pressemitteilung der Stadt vom 23. April 2026. Wohnen Sie außerhalb Stuttgarts, fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach; das Stuttgarter Programm betraf nur das Stadtgebiet.
Weiterlesen: verwandte Fragen und Leistungen
- Grundlagen & Normen
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), § 8 Anschluss (Abs. 5a Steckersolargeräte) · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 2026-11-06
- Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV), § 5 Registrierung von Einheiten und Anlagen · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 2026-11-06
- Balkon-Solaranlagen (Steckersolargeräte): Fragen und Antworten · Bundesnetzagentur · abgerufen 2026-11-06
- Bundesnetzagentur vereinfacht die Registrierung von Balkonkraftwerken (Pressemitteilung, 28.03.2024) · Bundesnetzagentur · abgerufen 2026-11-06
- DKE veröffentlicht Produktnorm für Steckersolargeräte DIN VDE V 0126-95 (Pressemitteilung 2025/047, 14.11.2025) · VDE · abgerufen 2026-11-06
- Steckerfertige PV-Anlagen: Anschluss & Anmeldung · VDE FNN · abgerufen 2026-11-06
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), § 10a Messstellenbetrieb · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 2026-11-06
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), § 100 Übergangsbestimmungen (Abs. 23) · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 2026-11-06
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 2026-11-06
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG), § 20 Bauliche Veränderungen · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 2026-11-06
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), § 13 Elektrische Anlage · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 2026-10-01
- Neue Förderregeln für Sanierung, Heizung und Solar in Stuttgart (Pressemitteilung, 23.04.2026) · Landeshauptstadt Stuttgart · abgerufen 2026-11-06
- Förderrichtlinie Stuttgarter Solaroffensive, gültig ab 01.05.2026 (§ 8 Inkrafttreten) · Landeshauptstadt Stuttgart · abgerufen 2026-11-06