Ratgeber · Photovoltaik
Lohnt sich Photovoltaik2026 noch?
Die Einspeisevergütung ist klein geworden, der Strompreis nicht. Deshalb hängt die Antwort heute fast nur daran, wie viel Solarstrom Sie selbst verbrauchen.
- Kurz gesagt
- Photovoltaik lohnt sich 2026 vor allem über den Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den vollen Strompreis, jede eingespeiste bringt bei neuen Anlagen bis 10 kW 7,70 Cent (Teileinspeisung, Inbetriebnahme August bis Dezember 2026). Seit 2025 sind neue Anlagen unter 25 kW ohne intelligentes Messsystem auf 60 Prozent Einspeisung begrenzt. Für 2027 liegt ein EEG-Entwurf vor, beschlossen ist er nicht. Stand: 11/2026
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Lohnt sich eine PV-Anlage 2026 noch?
Ja, wenn Sie einen nennenswerten Teil des Stroms selbst verbrauchen. Eine Anlage verdient heute auf zwei Wegen Geld: Strom, den Sie selbst nutzen, müssen Sie nicht zum Arbeitspreis Ihres Liefervertrags kaufen. Strom, den Sie einspeisen, vergütet der Netzbetreiber nach dem EEG. Vergleichen Sie Ihren Arbeitspreis aus dem Stromvertrag mit dem Vergütungssatz, für neue Anlagen bis 10 kW laut Bundesnetzagentur 7,70 Cent je Kilowattstunde: Die Differenz ist der Mehrwert jeder selbst genutzten Kilowattstunde.
Daraus folgt: Eine Anlage auf einem Haus, in dem tagsüber jemand zu Hause ist, eine Wärmepumpe läuft oder ein E-Auto lädt, rechnet sich schneller als dieselbe Anlage auf einem Haus, das tagsüber leer steht. Wie Sie die Größe auf diese Verbraucher abstimmen, steht im Ratgeber PV-Anlage richtig dimensionieren.
Was bringt die Einspeisevergütung 2026?
Einspeisevergütung neue Anlagen bis 10 kW
- Inbetriebnahme
- 01.08.2026 bis 31.12.2026, Anlagen auf Gebäuden
- Teileinspeisung
- 7,70 ct/kWh (mit Eigenverbrauch)
- Volleinspeisung
- 12,22 ct/kWh (ohne Eigenverbrauch)
- Quelle
- Bundesnetzagentur, EEG-Fördersätze, Stand 10/2026
Der Satz gilt für die Inbetriebnahme im genannten Zeitraum und bleibt danach für die Anlage fest. Für Anlagen über 10 kW sinkt der Satz für den Anteil oberhalb dieser Grenze. Volleinspeisung lohnt sich nur, wenn Sie kaum Strom selbst verbrauchen können, etwa auf einer Scheune oder einem vermieteten Gebäude ohne eigenen Zähler.
Zwei Regeln begrenzen die Einspeisung neuer Anlagen. Unter 25 kW dürfen Anlagen seit dem 25. Februar 2025 höchstens 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen, bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerung eingebaut und getestet ist (§ 9 EEG). Und für Zeiten mit negativem Börsenstrompreis sinkt die Vergütung auf null; bei Anlagen unter 100 kW erst ab dem Jahr nach Einbau eines intelligenten Messsystems, mit Verlängerung des Vergütungszeitraums (§§ 51, 51a EEG).
Was ändert sich 2027 bei der Förderung?
Das steht noch nicht fest. Das EEG 2023 ist laut Bundesnetzagentur bis zum 31. Dezember 2026 anwendbar, Vergütungssätze für eine Inbetriebnahme ab 2027 nennt sie nicht. Die Bundesregierung hat einen Entwurf für die Nachfolgeregel eingebracht (Bundestags-Drucksache 21/7867). Laut Kurzmeldung des Bundestags vom 10.09.2026 sieht er für Anlagen unter 25 kW feste Vergütungen noch bis Ende 2028 vor, mit niedrigerem Satz und kürzerer Laufzeit.
Ein Entwurf ist kein Gesetz. Bundestag und EU-Genehmigung stehen aus, die Zahlen können sich im Verfahren ändern. Wer 2026 noch in Betrieb gehen will, sollte Anmeldung und Zählerschrank früh klären, weil beides Vorlauf braucht. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald das Gesetz beschlossen ist.
Wie rechnen Sie die Wirtschaftlichkeit für Ihr Dach?
Mit sechs Zahlen, die Ihnen ein Angebot liefern sollte oder die Sie schon haben:
- erwarteter Jahresertrag der Anlage in Kilowattstunden, aus der Planung für Ihr Dach
- geschätzter Eigenverbrauchsanteil, abhängig von Tagesablauf, Wärmepumpe, E-Auto und Speicher
- Ihr Arbeitspreis für Netzstrom und der Vergütungssatz für die Einspeisung
- Investition inklusive Installation; an Wohngebäuden in der Regel mit Umsatzsteuersatz 0 % (§ 12 Abs. 3 UStG)
- Kosten für Gerüst, gegebenenfalls Speicher und die Anpassung des Zählerschranks
- Betrachtungszeitraum, höchstens so lange, wie Hersteller Leistung und Wechselrichter garantieren
Ersparnis pro Jahr = Eigenverbrauch mal Strompreis plus Einspeisung mal Vergütung. Diese Summe über den Betrachtungszeitraum steht der Investition gegenüber. Rechnen Sie den Strompreis konstant, nicht steigend, dann ist das Ergebnis eher vorsichtig. Renditeversprechen aus Prospekten sind kein Ersatz für diese Rechnung mit Ihren Zahlen.
Welche Förderung gibt es 2026 in Stuttgart?
Die Stuttgarter Solaroffensive fördert neue PV-Anlagen in Stuttgart über Begleitmaßnahmen und Speicher. Elektrik und Zählerplatz, Gerüst, Statik und Blitzschutz werden zur Hälfte anerkannt, höchstens 300 Euro je Kilowatt-Peak bei Dachanlagen. Ein Speicher, der zusammen mit der neuen Anlage gebaut wird, wird mit 100 Euro je Kilowattstunde gefördert, für höchstens 1 Kilowattstunde je Kilowatt-Peak. Module, Montagesysteme und Wechselrichter sind nicht förderfähig, ebenso nicht der Anteil, den die PV-Pflicht ohnehin verlangt.
Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden. Gefördert wird nur, soweit Haushaltsmittel verfügbar sind (Programmseite der Stadt, Stand 22.10.2026). Was wir bei PV-Anlagen übernehmen, zeigt die Seite PV-Anlagen in Stuttgart.
Lohnt es sich für Ihr Dach? Das rechnen wir mit Ihren Zahlen.
Ertrag, Eigenverbrauch und Zählerschrank gehören in eine Rechnung. Bringen Sie Ihre letzte Stromrechnung mit, den Rest klären wir vor Ort.
- Name
- Oguzhan Murat
- Funktion
- Inhaber · Ansprechpartner
- Qualifikation
- Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Elektrotechnik (IHK)
- Telefon
- 0176 32438306
Voll- oder Teileinspeisung, ohne Speicher, bis 2027 warten?
Lohnt sich Volleinspeisung oder Teileinspeisung mehr?
Für die meisten Einfamilienhäuser die Teileinspeisung. Bei Volleinspeisung gibt es für neue Anlagen bis 10 Kilowatt 12,22 Cent je Kilowattstunde, bei Teileinspeisung 7,70 Cent, jeweils für eine Inbetriebnahme von August bis Dezember 2026. Dafür verzichten Sie bei Volleinspeisung ganz auf Eigenverbrauch. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart aber den Arbeitspreis Ihres Stromvertrags; legen Sie ihn neben beide Sätze, dann sehen Sie den Unterschied für Ihren Haushalt. Volleinspeisung passt, wenn auf dem Gebäude kaum Strom verbraucht wird.
Lohnt sich eine PV-Anlage auch ohne Stromspeicher?
Ja, wenn tagsüber genug verbraucht wird. Waschmaschine, Spülmaschine, Wärmepumpe oder E-Auto lassen sich oft in die Mittagsstunden legen. Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauch am Abend, kostet aber zusätzlich und rechnet sich nicht in jedem Haushalt. Ein Speicher lässt sich später nachrüsten; der Zählerschrank sollte dafür von Anfang an Platz haben. Wann sich der Speicher lohnt, steht im eigenen Ratgeber zum Nachrüsten.
Was passiert mit meiner Vergütung bei negativen Strompreisen?
Für Zeiträume, in denen der Börsenstrompreis negativ ist, sinkt die Vergütung neuer Anlagen auf null (§ 51 EEG). Bei Anlagen unter 100 Kilowatt greift das allerdings erst ab dem Kalenderjahr nach dem Einbau eines intelligenten Messsystems. Die ausgefallenen Zeiten werden nach § 51a EEG am Ende des Vergütungszeitraums angehängt, bei Solaranlagen mit halbem Gewicht. Für Anlagen, die zwischen 2023 und dem 24. Februar 2025 in Betrieb gingen, gilt die frühere Fassung.
Sollte ich mit der PV-Anlage bis 2027 warten?
Auf eine bessere Vergütung zu warten, ist nach heutigem Stand kein guter Grund. Der Gesetzentwurf für 2027 sieht für kleine Anlagen laut Kurzmeldung des Bundestags einen niedrigeren Satz mit kürzerer Laufzeit vor; beschlossen ist er nicht (Stand 10.09.2026). Für eine Inbetriebnahme ab 2027 nennt die Bundesnetzagentur noch keine Sätze. Mehr Gewicht hat ohnehin der Eigenverbrauch. Wer 2026 noch in Betrieb gehen will, braucht Vorlauf für Anmeldung beim Netzbetreiber und Zählerschrank.
Fällt auf eine neue PV-Anlage Umsatzsteuer an?
Bei Wohngebäuden in der Regel nicht. § 12 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes setzt den Satz für Lieferung und Installation von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Batteriespeichern auf 0 Prozent, wenn die Anlage auf oder in der Nähe einer Privatwohnung oder Wohnung installiert wird. Als erfüllt gilt die Voraussetzung, wenn die Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister höchstens 30 Kilowatt-Peak beträgt. Das senkt die Investition, die Sie in der Wirtschaftlichkeitsrechnung ansetzen. Sonderfälle klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Weiterlesen: verwandte Fragen und Leistungen
- Grundlagen & Normen
- EEG-Förderung und -Fördersätze · Bundesnetzagentur · abgerufen 2026-10-02
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), § 9 Technische Vorgaben · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 2026-10-02
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), § 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 2026-10-02
- Kurzmeldung hib 701/2026 zum Regierungsentwurf der EEG-Novelle (Drucksache 21/7867) · Deutscher Bundestag · abgerufen 2026-10-02
- Umsatzsteuergesetz (UStG), § 12 Abs. 3 Steuersätze · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 2026-10-02
- Stuttgarter Solaroffensive: Förderung von PV-Anlagen und Stromspeichern (Seitenstand 22.10.2026) · Landeshauptstadt Stuttgart · abgerufen 2026-11-06
- FAQ Photovoltaikpflicht (§ 23 KlimaG BW, PVPf-VO) · Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg · abgerufen 2026-10-02