Ratgeber · Vermietung
Elektroprüfung für Vermieter:Pflicht, Fristen, Umlage
Eine allgemeine Prüfpflicht für vermietete Wohnungen gibt es nicht. Eine Pflicht zur sicheren Anlage schon. Hier steht, wo die Grenze verläuft und wer die Prüfung bezahlt.
- Kurz gesagt
- Für vermieteten Wohnraum gibt es keine gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Prüfung der Elektroanlage; das hat der BGH 2008 entschieden (VIII ZR 321/07). Gibt es einen konkreten Anlass, müssen Vermieter handeln. Die Kosten regelmäßiger Prüfungen sind nach BGH VIII ZR 123/06 als sonstige Betriebskosten umlegbar, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Bei Gewerberäumen mit Beschäftigten prüft der Arbeitgeber nach DGUV Vorschrift 3. Stand: 10/2026
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Ist eine Elektroprüfung für Vermieter Pflicht?
Nein, nicht als regelmäßige Prüfung ohne Anlass. Der Bundesgerichtshof hat am 15. Oktober 2008 entschieden, dass Vermieter von Wohnraum nicht verpflichtet sind, Elektroleitungen und Elektrogeräte in der Mietwohnung ohne konkreten Anlass regelmäßig überprüfen zu lassen (VIII ZR 321/07). Es gibt keine Rechtsvorschrift, die solche turnusmäßigen Prüfungen für Wohnräume vorschreibt; DIN- und VDE-Bestimmungen sind private Regeln mit Empfehlungscharakter.
Elektroprüfung im Mietverhältnis
- Regelmäßige Prüfung
- für Wohnraum keine gesetzliche Pflicht (BGH, VIII ZR 321/07)
- Konkreter Anlass
- Vermieter muss handeln (Verkehrssicherungspflicht)
- Kosten
- als sonstige Betriebskosten umlegbar, wenn der Mietvertrag es vorsieht (BGH, VIII ZR 123/06)
- Gewerberäume mit Beschäftigten
- Prüfung durch den Arbeitgeber nach DGUV Vorschrift 3
Eine Elektroprüfung durch einen Elektrofachbetrieb heißt: Anlage und Geräte werden angesehen, gemessen und in einem Protokoll dokumentiert. Für Wohnungen ist sie freiwillig. Sinnvoll ist sie trotzdem, weil sie Mängel früh zeigt und dokumentiert, dass Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Wann müssen Vermieter die Elektrik doch prüfen lassen?
Wenn es einen konkreten Anlass gibt. Maßstab ist laut BGH die Verkehrssicherungspflicht: Zeigt sich ein Mangel oder gibt es Hinweise auf eine Gefahr, muss der Vermieter handeln. Mieter sind ihrerseits verpflichtet, Mängel anzuzeigen (§ 536c BGB). Typische Anlässe sind:
- Meldung des Mieters über Brandgeruch, heiße Steckdosen, häufig auslösende Sicherungen oder Stromschläge
- Schäden nach Wasser, Brand oder Umbau in der Wohnung
- erkennbar veraltete Anlage, etwa ohne Schutzleiter oder mit beschädigten Leitungen
- Arbeiten an der Anlage, nach denen ein Elektrobetrieb ohnehin prüft und dokumentiert
- Wiedervermietung nach langem Leerstand, wenn die Anlage lange nicht genutzt wurde
Halten Sie jede Meldung und jede Reaktion darauf schriftlich fest: wann der Mieter gemeldet hat, wer gekommen ist und was behoben wurde. So können Sie später zeigen, dass Sie auf den Anlass reagiert haben.
Steht bei solchen Arbeiten der Zählerschrank zur Debatte, gelten die Regeln aus unserem Ratgeber Zählerschrank erneuern: Pflicht und Bestandsschutz.
Was gilt bei gewerblich vermieteten Räumen?
Dort trifft die Prüfpflicht den Arbeitgeber, der die Räume nutzt. Nach § 5 der DGUV Vorschrift 3 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Abständen geprüft werden; § 14 der Betriebssicherheitsverordnung verlangt Prüfungen von Arbeitsmitteln durch eine befähigte Person. Wer die ortsfeste Anlage in einer vermieteten Gewerbeeinheit prüfen lässt und wer zahlt, regelt der Mietvertrag.
Für Vermieter von Praxen, Büros und Läden heißt das: Klären Sie im Vertrag, wer die Prüfung der fest installierten Anlage beauftragt. Wie Fristen und Protokoll aussehen, erklärt der Ratgeber DGUV-V3-Prüfung: Ablauf und Prüfprotokoll.
Welche Fristen gelten für eine Prüfung im Mietshaus?
Für Wohnraum keine gesetzlichen. Wer freiwillig prüfen lässt, legt den Abstand selbst fest. Im Fall, den der BGH 2007 entschieden hat, ließ der Vermieter die Anlage alle vier Jahre prüfen; das Gericht hat diesen Turnus nicht beanstandet und die Kosten als umlegbar angesehen.
Für Gewerberäume mit Beschäftigten legt der Arbeitgeber die Fristen über seine Gefährdungsbeurteilung fest, mit den Richtwerten der DGUV als Ausgangspunkt. Bei einem Mieterwechsel lohnt sich eine Prüfung unabhängig von Fristen: Die Wohnung ist leer, Mängel lassen sich ohne Rücksicht auf Möbel beheben, und das Protokoll dokumentiert den Zustand bei Übergabe.
Dürfen Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen?
Ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Der BGH hat am 14. Februar 2007 entschieden, dass die regelmäßige Prüfung der Elektroanlage nicht der Beseitigung von Mängeln dient und ihre Kosten deshalb sonstige Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 der Betriebskostenverordnung sein können (VIII ZR 123/06). Voraussetzung ist eine Vereinbarung im Mietvertrag; das Gebot der Wirtschaftlichkeit gilt auch hier.
Nicht umlegbar sind Reparaturen, die bei der Prüfung anfallen. Sie bleiben Instandhaltung und damit Sache des Vermieters. Lassen Sie sich deshalb im Protokoll Prüfung und Mängelbeseitigung getrennt ausweisen. Prüfen Sie im Zweifel Ihren Mietvertrag mit einem Anwalt oder Ihrem Eigentümerverband. Wie die Prüfung selbst abläuft, steht auf unserer Seite Ablauf einer Elektroprüfung: Prüfumfang, Prüfprotokoll, Kostenfaktoren.
Mieterwechsel steht an? Ein guter Zeitpunkt für die Prüfung.
Ein Protokoll, das Prüfung und Reparatur getrennt ausweist, dokumentiert den Zustand und hält die Umlage sauber. Beschreiben Sie Objekt und Anlass, wir melden uns.
- Name
- Oguzhan Murat
- Funktion
- Inhaber · Ansprechpartner
- Qualifikation
- Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Elektrotechnik (IHK)
- Telefon
- 0176 32438306
Prüfpflicht, Umlage, Mieterwechsel: Antworten für Vermieter
Muss ich als Vermieter die Elektrik meiner Wohnung regelmäßig prüfen lassen?
Nicht ohne Anlass. Der Bundesgerichtshof hat 2008 entschieden, dass Vermieter von Wohnraum nicht zu einer regelmäßigen Generalinspektion von Elektroleitungen und Elektrogeräten verpflichtet sind (VIII ZR 321/07). Es gibt keine Rechtsvorschrift, die das für Wohnungen vorschreibt. Gibt es aber einen konkreten Anlass, etwa eine Mängelmeldung, müssen Sie aus der Verkehrssicherungspflicht handeln. Eine freiwillige Prüfung dokumentiert, dass die Anlage in Ordnung ist. Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Kann ich die Kosten der Elektroprüfung auf die Nebenkosten umlegen?
Ja, wenn Ihr Mietvertrag es vorsieht. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2007 (VIII ZR 123/06) sind die Kosten einer regelmäßigen Prüfung der Elektroanlage sonstige Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 der Betriebskostenverordnung, weil die Prüfung nicht der Beseitigung von Mängeln dient. Reparaturen, die bei der Prüfung anfallen, bleiben dagegen Sache des Vermieters. Lassen Sie Prüfung und Mängelbeseitigung deshalb getrennt abrechnen und prüfen Sie Ihren Mietvertrag.
Wer muss die Elektrik in einer vermieteten Praxis oder einem Büro prüfen?
Der Arbeitgeber, der die Räume nutzt, für seine Anlagen und Geräte. Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet den Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Abständen prüfen zu lassen, die Betriebssicherheitsverordnung verlangt die Prüfung von Arbeitsmitteln durch eine befähigte Person. Für die fest installierte Anlage der Einheit regelt der Mietvertrag, wer beauftragt und wer zahlt. Klären Sie das bei Abschluss, damit nach einem Schaden kein Streit über Zuständigkeiten entsteht.
Sollte ich die Elektrik bei einem Mieterwechsel prüfen lassen?
Es ist ein guter Zeitpunkt, auch ohne gesetzliche Pflicht. Die Wohnung ist leer, alle Steckdosen und Verteilungen sind erreichbar, und Mängel lassen sich beheben, ohne dass jemand darin wohnt. Das Protokoll dokumentiert den Zustand bei Übergabe. Zeigen sich bei der Prüfung Mängel, etwa fehlende FI-Schutzschalter in einer alten Verteilung, können Sie die Beseitigung vor dem Einzug planen. Die Kosten der Mängelbeseitigung tragen Sie als Vermieter, die Prüfung selbst ist bei Vereinbarung umlegbar.
Was muss ich tun, wenn ein Mieter einen Mangel an der Elektrik meldet?
Handeln. Mieter sind nach § 536c BGB verpflichtet, Mängel anzuzeigen; ab dann liegt es beim Vermieter, die Gefahr zu beseitigen. Bei Brandgeruch, Funken oder Stromschlägen sollte der Stromkreis sofort abgeschaltet und ein eingetragener Elektrobetrieb gerufen werden. Bei weniger dringenden Meldungen, etwa einer lockeren Steckdose, vereinbaren Sie zeitnah einen Termin. Lassen Sie sich Ursache und Behebung schriftlich bestätigen, damit der Vorgang dokumentiert ist.
- Grundlagen & Normen
- BGH, Urteil vom 15.10.2008, VIII ZR 321/07 (keine anlasslose Prüfpflicht des Vermieters) · Bundesgerichtshof, Nachweis dejure.org · abgerufen 2026-10-02
- BGH, Urteil vom 14.02.2007, VIII ZR 123/06 (Prüfkosten als sonstige Betriebskosten) · Bundesgerichtshof, Nachweis dejure.org · abgerufen 2026-10-02
- Betriebskostenverordnung (BetrKV), § 2 Aufstellung der Betriebskosten · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 2026-10-02
- DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel · Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung · abgerufen 2026-10-02
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 2026-10-02