DGUV-V3-Prüfung:Ablauf und Prüfprotokoll

Die DGUV Vorschrift 3 sagt nicht, wie oft geprüft wird. Sie sagt, dass Sie es festlegen müssen. Hier steht, wie das geht und was am Prüftag passiert.

Veröffentlicht 02.10.2026 · Stand 02.10.2026

Kurz gesagt
Nach § 5 DGUV Vorschrift 3 lässt der Unternehmer elektrische Anlagen und Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung und in festen Abständen prüfen. Die Abstände legt er per Gefährdungsbeurteilung fest; Richtwert für ortsveränderliche Geräte: 6 Monate, im Büro höchstens 2 Jahre. Prüfen darf eine Elektrofachkraft, für Prüfungen nach § 14 BetrSichV als befähigte Person beauftragt. Stand: 10/2026

Was verlangt die DGUV Vorschrift 3 vom Unternehmer?

Dass er für geprüfte Anlagen und Geräte sorgt, nicht dass er selbst prüft. § 5 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 nennt zwei Anlässe: vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach einer Änderung oder Instandsetzung, jeweils durch eine Elektrofachkraft oder unter ihrer Leitung und Aufsicht, und in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig auffallen.

DGUV Vorschrift 3 im Überblick

Verantwortlich
der Unternehmer, er sorgt für die Prüfung (§ 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3)
Anlässe
vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung, in festen Abständen
Richtwert Geräte
ortsveränderlich 6 Monate, im Büro höchstens 2 Jahre (DGUV)
Nachweis
Prüfbuch auf Verlangen der Berufsgenossenschaft vorlegen (§ 5 Abs. 3)

Die Betriebssicherheitsverordnung ergänzt das für Arbeitsmittel. Nach § 14 BetrSichV sind Arbeitsmittel, deren Sicherheit von der Montage abhängt, vor der ersten Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person zu prüfen. Schadensanfällige Arbeitsmittel sind wiederkehrend zu prüfen, in Fristen, die der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit den Prüfungen vorzulegen (§ 5 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3).

Wie legen Sie die Prüffristen fest?

Über die Gefährdungsbeurteilung, mit den Richtwerten der DGUV als Ausgangspunkt. Die DGUV betont, dass Richtwerte „orientierenden Charakter“ haben und je nach Betrieb verkürzt oder verlängert werden müssen. Ihr Hinweis dazu lautet wörtlich: „Prüffristen sind keine Wunschfristen!“

Die Tabelle fasst die Werte aus den Durchführungsanweisungen zu § 5 (Tabellen 1A und 1B) und der DGUV Information 203-049 zusammen.

Richtwerte der DGUV für wiederkehrende Prüfungen
Was wird geprüftRichtwertHinweis
Ortsveränderliche Geräte6 Monate, auf Baustellen 3 Monatebei einer Fehlerquote unter 2 % verlängerbar
… höchstens, Werkstatt und Fertigungmindestens jährlichObergrenze bei verlängerter Frist
… höchstens, Büromindestens alle 2 JahreObergrenze bei verlängerter Frist
Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel4 JahrePrüffrist nach Tabelle 1A der Durchführungsanweisungen, Prüfung durch Elektrofachkraft

In der Praxis heißt das: Ein Büro mit wenigen Mängeln kann bei Geräten in Richtung zwei Jahre gehen, eine Werkstatt mit rauem Umfeld bleibt bei kürzeren Abständen. Was für Ihren Betrieb gilt, steht in Ihrer Gefährdungsbeurteilung, nicht im Angebot des Prüfers.

Wer darf die DGUV-V3-Prüfung durchführen?

Eine Elektrofachkraft, die für die jeweilige Prüfaufgabe qualifiziert ist. Für Prüfungen nach § 14 BetrSichV muss sie zusätzlich als „zur Prüfung befähigte Person“ beauftragt sein; die Anforderungen beschreibt die TRBS 1203. Das kann ein externer Elektrofachbetrieb sein oder eine eigene Elektrofachkraft im Unternehmen.

Ein Prüfsiegel oder eine Plakette macht niemanden zum Prüfer. Fragen Sie im Zweifel nach Ausbildung und Beauftragung. Anfrage und Ablauf bei uns beschreibt die Seite DGUV-V3-Prüfungen in Stuttgart.

Wie läuft ein Prüftag im Betrieb ab?

In drei Abschnitten: Vorbereitung, Prüfung, Nachbereitung. Die Vorbereitung entscheidet, ob der Tag den Betrieb stört.

  • Vorbereitung: Geräteliste mit Standort und letzter Prüfung, Zugang zu allen Räumen und zur Verteilung, Absprache, wann welche Stromkreise kurz abgeschaltet werden dürfen.
  • Prüfung: Jedes Gerät wird angesehen, gemessen und in Funktion geprüft. Bei der ortsfesten Anlage prüft die Elektrofachkraft Verteilungen, Schutzschalter und Stromkreise.
  • Kennzeichnung: Geprüfte Geräte bekommen eine Prüfmarke mit dem nächsten Termin. Geräte mit Mängeln werden gekennzeichnet und aussortiert.
  • Nachbereitung: Protokoll, Mängelliste und Vorschlag für die nächste Frist gehen an Sie.

Ein defektes Gerät darf nach einer Instandsetzung erst nach erneuter Prüfung wieder in Betrieb (§ 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3). Ist der Prüfer zugleich Elektrobetrieb, lassen sich kleinere Mängel an der Anlage im selben Termin beheben, sofern Sie das vorher freigeben.

Was gehört in das Prüfprotokoll?

Alles, was Sie brauchen, um gegenüber Berufsgenossenschaft, Versicherer oder Gericht zu zeigen, dass ordnungsgemäß geprüft wurde. Ein brauchbares Protokoll enthält mindestens:

  • eindeutige Bezeichnung jedes Geräts bzw. Anlagenteils und seinen Standort
  • Datum der Prüfung, Name der Prüfperson und Prüfgerät
  • Messwerte und Ergebnis, bestanden oder nicht bestanden
  • festgestellte Mängel und was damit geschehen ist
  • Termin der nächsten Prüfung nach Ihrer Fristfestlegung

Das Protokoll ist Teil Ihres Prüfbuchs. Bewahren Sie es so auf, dass Sie es auf Verlangen vorlegen können. Wer Räume an andere Betriebe vermietet, findet die Abgrenzung im Ratgeber Elektroprüfung für Vermieter.

Wie viele Geräte, welche Räume? Daraus planen wir den Prüftag.

Mit Standort und Anzahl der Geräte planen wir den Prüftag so, dass Ihr Betrieb weiterläuft.

Name
Oguzhan Murat
Funktion
Inhaber · Ansprechpartner
Qualifikation
Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Elektrotechnik (IHK)

Was Betriebe vor dem Prüftag wissen wollen

Gilt die DGUV Vorschrift 3 auch für ein kleines Büro oder eine Praxis?

Ja. Die DGUV Vorschrift 3 richtet sich an den Unternehmer, also an jeden Betrieb mit Beschäftigten, unabhängig von der Größe. Er hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden. Kleine Büros profitieren aber von den Richtwerten: Für ortsveränderliche Geräte im Büro nennt die DGUV höchstens zwei Jahre, wenn die Fehlerquote niedrig ist. Die konkrete Frist steht in Ihrer Gefährdungsbeurteilung, nicht in einem Musterplan.

Was passiert, wenn ein Gerät bei der Prüfung durchfällt?

Es wird gekennzeichnet und darf nicht weiter benutzt werden. Danach haben Sie zwei Wege: reparieren lassen oder ersetzen. Wird es instand gesetzt, ist es nach § 5 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 vor der Wiederinbetriebnahme erneut von einer Elektrofachkraft oder unter ihrer Aufsicht zu prüfen. Im Protokoll steht, welcher Mangel gefunden wurde und was damit passiert ist. So können Sie später nachweisen, dass der Fehler behoben wurde.

Darf ein eigener Mitarbeiter die DGUV-V3-Prüfung übernehmen?

Ja, wenn er Elektrofachkraft für die jeweilige Prüfaufgabe ist und als zur Prüfung befähigte Person beauftragt wurde. Die DGUV verlangt, dass die Prüfperson immer die Anforderungen an eine Elektrofachkraft erfüllt; für Prüfungen nach § 14 BetrSichV kommt die Beauftragung als befähigte Person nach TRBS 1203 dazu. Ohne diese Qualifikation darf ein Mitarbeiter nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft mitarbeiten. Ein Messgerät allein reicht nicht.

Wem muss ich das Prüfprotokoll zeigen?

Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft. § 5 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 3 sieht vor, dass ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen über die Prüfungen geführt und auf Verlangen vorgelegt wird. Praktisch fragen auch Versicherer nach einem Schaden und Auftraggeber bei der Vergabe danach. Bewahren Sie die Protokolle deshalb so auf, dass Sie sie schnell finden, digital oder in Papier. Ohne Protokoll lässt sich eine Prüfung kaum nachweisen.

Muss der Betrieb während der Prüfung stillstehen?

Nein, wenn der Prüftag gut vorbereitet ist. Ortsveränderliche Geräte werden nacheinander geprüft, jedes ist nur kurz außer Betrieb. Für die ortsfeste Anlage müssen einzelne Stromkreise kurz abgeschaltet werden; das lässt sich in ruhige Zeiten legen, etwa früh morgens oder in die Mittagspause. Mit einer Geräteliste mit Standorten vorab lässt sich der Tag so planen, dass Server, Kühlung oder Behandlungsräume nicht unerwartet ausfallen.

Grundlagen & Normen
DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel · Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung · abgerufen 2026-10-02
DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisungen, § 5 Tabellen 1A und 1B (Prüffristen) · Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) · abgerufen 2026-10-01
DGUV Information 203-071: Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel · Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung · abgerufen 2026-10-02
DGUV Information 203-049: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel · Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung · abgerufen 2026-10-02
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln · Bundesministerium der Justiz · abgerufen 2026-10-02